Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber: Tolga Uludag
Standort: Wienerstraße 30, 4800 Attnang-Puchheim, Österreich
Geltungsbereich: Alle Angebote, Kauf- und Vermittlungsverträge, Ankaufvereinbarungen sowie sämtliche Dienstleistungen der Firma Autowerk.
1. Allgemeines
- Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Autowerk erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Angebote von Autowerk sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Kaufvereinbarung, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs zustande.
- Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Preise und Zahlung
- Preise für Unternehmer (B2B) verstehen sich in Euro exkl. MwSt., für Verbraucher (B2C) inkl. der gesetzlichen MwSt. und ggf. NoVA.
- Der gesamte Kaufpreis ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs in bar oder per vorheriger Banküberweisung (Eingang auf dem Konto von Autowerk vor Übergabe) ohne Abzug fällig.
- Die Aushändigung von Fahrzeug, Schlüssel und Fahrzeugdokumenten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen.
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Autowerk anerkannt wurden.
3. Eigentumsvorbehalt
- Das gelieferte Fahrzeug sowie sämtliche zugehörigen Dokumente (Typenschein, Datenauszug, Zulassungsbescheinigung Teil I & II) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge im uneingeschränkten Eigentum von Autowerk.
- Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, das Fahrzeug zu veräußern, zu verpfänden, zu verleihen oder baulich zu verändern.
4. Reservierung, Abnahme und Rücktritt
- Wird ein Fahrzeug verbindlich reserviert, ist die vereinbarte Anzahlung sofort fällig.
- Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung über die Bereitstellung abzuholen und zu bezahlen.
- Nimmt der Käufer das Fahrzeug nicht fristgerecht ab oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, ist Autowerk berechtigt:
- eine Stornogebühr (pauschalierten Schadenersatz) von 15 % des Gesamtkaufpreises als Reuegeld einzubehalten bzw. zu fordern, ohne dass Autowerk einen konkreten Schaden nachweisen muss;
- ab dem 8. Tag ein angemessenes Standgeld in Höhe von 15,00 € pro Kalendertag zzgl. USt. zu verrechnen.
- Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Gewährleistung und Haftung
- Verkauf an Verbraucher (B2C):
- Es gelten die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des ABGB.
- Bei gebrauchten Fahrzeugen wird die Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf 1 Jahr verkürzt, sofern dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wird.
- Normale, dem Alter und der Laufleistung entsprechende Verschleißerscheinungen (z. B. Bremsscheiben, Reifen, Batterie, Fahrwerksteile) stellen keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar.
- Der Verbraucher ist verpflichtet, Mängel unverzüglich an Autowerk zu melden und Autowerk die Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch zu geben, bevor eine Reparatur durch Dritte veranlasst wird.
- Verkauf an Unternehmer / Händler (B2B) & Export:
- Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung sowie unter Ausschluss des Anfechtungsrechts wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB).
- Das Fahrzeug gilt als „gekauft wie gesehen und probegefahren“.
- Schadenersatz: Autowerk haftet – außer bei Personenschäden – nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Mietwagenkosten ist ausgeschlossen.
6. Probefahrten
- Voraussetzung für jede Probefahrt ist die Vorlage eines im Inland gültigen Führerscheins im Original sowie eines Lichtbildausweises.
- Der Probenahmer haftet für alle während der Probefahrt von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug sowie für Beschädigungen Dritter. Bei Kaskoschäden gilt ein Selbstbehalt laut gesonderter Probefahrtsvereinbarung als vereinbart.
- Der Probenahmer haftet in voller Höhe für alle während der Probefahrt begangenen Verwaltungs- und Verkehrsübertretungen (z. B. Anonymverfügungen, Radarstrafen) sowie für Mautverstöße.
7. Ankauf von Fahrzeugen
- Der Verkäufer sichert zu, dass das an Autowerk verkaufte Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist, frei von Rechten Dritter (Sicherungsübereignungen, Pfandrechte, Finanzierungen) ist und der angegebene Kilometerstand der tatsächlichen Gesamtlaufleistung entspricht.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche ihm bekannten Vorschäden, Unfallschäden, technischen Mängel oder Mängel an der Karosserie unaufgefordert und wahrheitsgemäß offenzulegen.
- Stellt sich nachträglich heraus, dass das Fahrzeug verschwiegene Unfallschäden, Manipulationen am Kilometerzähler oder sonstige erhebliche verdeckte Mängel aufweist, ist Autowerk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis sowie entstandene Aufwendungen zurückzufordern.
8. Vermittlungsgeschäfte
- Tritt Autowerk als Vermittler im Auftrag eines privaten Fahrzeughalters auf, kommt der Kaufvertrag ausschließlich direkt zwischen dem bisherigen Fahrzeugeigentümer und dem Käufer zustande.
- Autowerk übernimmt in diesem Fall keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Garantie für den Zustand des vermittelten Fahrzeugs.
- Die Vermittlungsprovision wird mit Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz von Autowerk in 4800 Attnang-Puchheim.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Unternehmern (B2B) wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Autowerk (Wels / Vöcklabruck) vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.